NUTZUNGSRECHTE UND MODEL-VERTRÄGE: WORAUF IHR BEI FOTO-AUFTRÄGEN ACHTEN SOLLTET

Mittwoch, 17. Februar 2021

Wenn ihr eure Fotos verkaufen möchtet, solltet ihr schon im Vorfeld einige rechtliche Details vertraglich festzurren. Wir erklären euch, welche Bedeutung hierbei Nutzungsrechte und Model-Release-Verträge haben und worauf ihr unbedingt achten solltet. Egal, ob ihr für ein Brautpaar Hochzeitsfotos erstellt, für ein Unternehmen Aufnahmen für eine Image-Broschüre schiesst oder einem Kunden ein Angebot für ein Foto aus eurem Portfolio machen möchtet: Bei Vertragsabschluss ist nicht nur der Preis ein entscheidender Faktor, sondern auch das Nutzungsrecht an euren Fotos, das ihr eurem Auftraggeber beziehungsweise Kunden einräumt. Doch was ist mit „Nutzungsrecht“ eigentlich konkret gemeint?

Einfaches und ausschliessliches Nutzungsrecht

Unterschieden wird hierbei zunächst einmal zwischen einem einfachen und einem ausschliesslichen Nutzungsrecht:

  • Beim einfachen Nutzungsrecht erlaubt ihr euren Kunden, eure Fotos zu verwenden, behaltet euch aber das Recht vor, Nutzungsrechte derselben Fotos auch an andere Kunden zu verkaufen. Solch ein einfaches Nutzungsrecht ist zum Beispiel Standard, wenn ihr eure Fotos über Microstock-Agenturen wie Adobe Stock verkaufen möchtet.
  • Erteilt ihr euren Kunden das ausschliessliche Nutzungsrecht, dürfen nur diese eure Fotos verwenden und kein anderer. Diese Nutzungsrechtsform ist Standard bei fast allen Auftragsarbeiten, schliesslich haben eure Kunden in der Regel kein Interesse daran, dass ihr die Aufnahmen auch noch an andere Kunden weiterverkauft. Unterschieden wird hierbei noch zwischen einer vollen und einer eingeschränkten Ausschliesslichkeit. Bei einer eingeschränkten Ausschliesslichkeit dürft ihr als Urheber zumindest das Werk noch nutzen – zum Beispiel als Referenzbild auf eurer Website. Bei einer vollen ausschliesslichen Nutzungsübertragung dürft ihr hingegen noch nicht einmal das.

Nutzungsrecht bei Fotos individuell festlegen

In der Vereinbarung zur Nutzung der Fotoaufnahmen könnt ihr zudem auch noch weitere Details festlegen. Zum Beispiel:

  • Wie lange dürfen die Kunden eure Bilder verwenden?
  • Ist die Verwendung zweckgebunden? Zum Beispiel nur für die Bewerbung eines Firmenfestes?
  • Gilt das Nutzungsrecht weltweit oder nur eingeschränkt?
  • Dürfen eure Kunden das Nutzungsrecht übertragen? Also an andere weiterverkaufen?
  • Dürfen eure Bild nur privat, redaktionell oder auch kommerziell verwendet werden?

Falls ihr euch jetzt schon gedanklich bei einem Fachanwalt für Urheberrecht seht: Keine Sorge, ihr könnt für Vereinbarungen mit euren Kunden Mustervorlagen nutzen. Hier findet ihr eine Mustervorlage für eine Vereinbarung mit uneingeschränkter Nutzungsübertragung zum kostenlosen Download.

Bei Personenfotos an Model-Release-Verträge denken

Wenn ihr Personen fotografiert, gilt es neben dem Nutzungsrecht auch das Recht am eigenen Bild zu beachten. Dabei galt schon vor Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht, dass jeder selbst bestimmen kann, ob, wann und wo Fotos von ihm veröffentlicht werden. In der Praxis führt das für euch dazu, dass ihr schon bei der Aufnahme mit jedem, den ihr fotografiert, schriftlich festlegen solltet, wofür die Fotos verwendet, wo sie veröffentlicht werden dürfen und wie lang diese Regelung gilt. Verzichtet ihr auf solch eine ausführliche Vereinbarung, kann das zu Problemen führen. Stellt euch nur vor, Fotos von euch werden von einer Zeitschrift gekauft und veröffentlicht und plötzlich verlangt das Model, die Zeitschriften vom Markt zu nehmen, weil ihr die Aufnahmen doch nicht mehr gefallen. Ein Super-GAU!

Damit ihr solche Probleme von Vornherein ausschliesst, schliesst ihr am besten mit jedem Model schon vor dem Shooting einen Model-Release-Vertrag, in dem ihr vereinbart, wie ihr die entsprechenden Fotos verwenden dürft. Das gilt nicht nur für professionelle Models, die ihr für Shootings extra gebucht habt, sondern auch für alle anderen Personen, die ihr fotografiert. 

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