Teilnahmebedingungen

für das „Foto des Monats“-Gewinnspiel der Nikon Europe B.V.

1. GELTUNGSBEREICH, ÄNDERUNG DER NUTZUNGSBEDIENGUNGEN

1.1. Für die Teilnahme an dem Foto-Wettbewerb „Foto des Monats“ von Nikon Deutschland, Zweigniederlassung der Nikon Europe B.V., Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf (im Folgenden Nikon) gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1.2. Diesen Teilnahmebedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Teilnehmers erkennt Nikon nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Teilnahmebedingungen gelten auch dann, wenn Nikon in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers den Wettbewerb vorbehaltlos ausführt.

1.3. Die im Rahmen des Gewinnspiels eingesandten Fotografien und Daten werden von Nikon ausschließlich für die in diesen Teilnahmebedingungen genannten Zwecke verwendet. Im Übrigen gelten die Nikon-Datenschutzbestimmungen unter: http://www.mynikon.de/main/privacy-policy

2. VERANSTALTER

2.1. Alleiniger Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Nikon.

2.2. Empfänger der durch die Gewinnspiel-Applikation gesammelten Informationen ist Nikon, weitere Informationen hierzu befinden sich in den Datenschutzbestimmungen. Die eingesendeten Daten und Bilder werden ausschließlich auf Nikon-eigenen Servern gehostet und gespeichert.

2.3. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Aktion sind direkt an Nikon zu richten.

3. TEILNAHME

3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ausschließlich online über MyNikon zum Upload von Fotografien; auf anderem Wege übersandte Daten zur Teilnahme werden nicht berücksichtigt.

3.2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Ausgenommen sind Mitarbeiter der Firma Nikon sowie deren Angehörige und sämtliche andere an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligte Personen. Mit der Teilnahme sichert der Teilnehmer ausdrücklich zu, alle notwendigen Rechte an den eingereichten Bildern zu besitzen.

3.3. Die Teilnahme ist kostenlos. Sowohl Teilnahme als auch Gewinnchancen sind unabhängig von dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen.

3.4. Voraussetzung für die Teilnahme ist die ausdrückliche Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen sowie den Datenschutzbestimmungen. Voraussetzung für die Teilnahme ist weiter die Angabe des Vor- und Nachnamen und einer gültigen Email-Adresse.

4. GEWINNSPIEL, ABLAUF, GEWINN

4.1. Das Gewinnspiel findet monatlich statt. Nikon behält sich vor, das Gewinnspiel nach dem jeweils laufenden Monat zu beenden.

4.2. Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, wird jeder Teilnehmer eingeladen, Bilder zu einem monatlich wechselnden Thema hochzuladen.

4.3. Das von Nikon vorgegebene Thema wird auf der MyNikon-Seite sowie auf den Social-Media-Kanälen @nikondach bekanntgegeben.

4.4. Die Anzahl der vom Teilnehmer pro Monat hochzuladenden Fotografien ist auf 3 Fotos begrenzt; er nimmt mit allen in einem Monat eingesendeten Fotografien am Gewinnspiel teil.

4.5. Die Nikon Redaktion wählt unter allen eingesandten Fotografien das „Foto des Monats“ sowie eine „Best-of“-Auswahl aus und gibt diese auf Facebook und ggf. anderen Social-Media-Plattformen der Marke Nikon (@nikondach) bekannt.

4.6. Der Gewinn besteht in der Auszeichnung „Foto des Monats“ bzw. „Best-of“-Auswahl des Monats“ und der damit einhergehend Art der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß Ziffer 4.7 und 4.8.

4.7. Das „Foto des Monats“ wird im Folgemonat als Coverpicture der Nikon DACH Facebook-Page verwendet werden. Hierbei wird der Teilnehmer oder sonstige Rechteinhaber der Fotografie namentlich benannt ebenso wie das verwendete Kameramodell. Des Weiteren wird das Foto auf der Website Corporate-Website für die Dauer von 1 Monat eingebunden, indem es in den oberen Slider eingesetzt wird und auf den Wettbewerb auf MyNikon verlinkt.

4.8. Die als „Best-Of“-Auswahl des Monats gewählten Bilder werden monatlich als Album auf der Facebook-Seite von Nikon präsentiert. Auch hier wird der jeweilige Teilnehmer oder sonstige Rechteinhaber der Fotografie namentlich benannt.

4.9. Die Teilnehmer oder sonstigen Rechteinhaber der Fotografien stimmen der namentlichen Nennung des Teilnehmers sowie der Nennung des Kameramodells im Sinne der Ziffern 4.7. und 4.8. zu. Handelt es sich bei dem Rechteinhaber nicht um den Teilnehmer, so sichert der Rechteinhaber zu über die Einwilligung hinsichtlich der Nennung des Teilnehmers verfügen zu können.

4.10. Eine Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in anderen Sachwerten oder auf den Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Eine Abänderung der ausgelobten Preise auf einen wie auch immer zu ermittelnden Barwert und dessen Auszahlung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Abänderung auf Sachpreise.

5. RECHTE, RECHTEINRÄUMUNG

5.1. Die von den Teilnehmern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werke, namentlich die Fotografien, dürfen nicht die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

5.2. Mit dem Upload einer Fotografie über die Wettbewerbsseite zum Foto des Monats auf MyNikon räumt der Teilnehmer Nikon das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, dieses Werk (ganz oder teilweise) zur Berichterstattung über und zur Bewerbung dieses Wettbewerbs sowie zur Bewerbung der von Nikon angebotenen Produkte oder Leistung öffentlich zugänglich zu machen (im Internet zu nutzen), zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie auszustellen sowie das Recht, das Werk zu bearbeiten oder umzugestalten, insbesondere das Recht, die Fotografie mit einem Logo von Nikon zu versehen, und das Recht, diese Rechte an Dritte zu übertragen soweit dies zur Zweckerfüllung (insbesondere, aber nicht ausschließlich, Veröffentlichung über die Social Media Kanäle von Nikon; insbesondere Facebook, Pinterest oder Instagram) notwendig ist.

5.3. Der Teilnehmer erklärt sich weiter damit einverstanden, dass Nikon die in den EXIF-Daten enthaltenen nicht personenbezogenen Daten wie Kameramodell, Objektivmodell, Blendenöffnung, ISO-Empfindlichkeit, Verschlusszeit und Brennweite zu der jeweiligen Fotografie veröffentlichen darf.

5.4. Für eine jegliche Nutzung der hochgeladenen Fotografie außerhalb des vorgenannten Rahmens muss Nikon eine gesonderte Einwilligung, mindestens in Textform, zu dieser Nutzung vom Teilnehmer einholen. Sind Personen auf den Fotografien abgebildet, so hat Nikon im Falle der geplanten werblichen Nutzungen der Fotografien außerhalb des Rahmens dieses Wettbewerbs gesondert die Einwilligungen der abgebildeten Personen einzuholen, die der Teilnehmer auf Anforderung von Nikon vorzulegen hat.

5.5. Nikon ist zur Nennung des jeweiligen Teilnehmers als Urheber der Fotografie berechtigt, aber nicht verpflichtet.

5.6. Die Teilnehmer sichern zu, über die Rechte gemäß Ziffer 4.2 und 4.3 an den unter Ziffer 4.1 genannten Werken und insbesondere über die notwendigen Einwilligungen hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte von gegebenenfalls abgebildeten Personen zu verfügen.

5.7. Der Teilnehmer garantiert über sämtliche vorgenannten Rechte verfügen zu können und steht dafür ein.

5.8. Eine Überprüfung der durch die Teilnehmer vorgenommenen Uploads im Sinne der vorstehenden Ziffern auf die Rechtmäßigkeit der Inhalte hin wird durch Nikon nicht vorgenommen.

5.9. Nikon behält sich vor, bei entsprechender Kenntniserlangung (Hinweise Dritter), Inhalte ganz oder teilweise zu löschen, soweit die Inhalte rechtswidrig oder als verbotener Inhalt im Sinne von Ziffer 5 anzusehen sind. Im Sinne von Ziffer 5.7. bis 5.9. und/oder nachfolgender Ziffer 6. anzusehen sind.

6. VERBOTENE INHALTE

6.1. Es obliegt den Teilnehmern sicherzustellen, dass die über die Microsite hochgeladenen Fotografien den geltenden Gesetzen und diesen Teilnahmebedingungen genügen. Als verbotene Inhalte gelten beispielsweise:

6.1.1. Strafrechtlich relevante Bilder (wie etwa: nationalsozialistische, gewalt- und kriegsverherrlichende, rassistische, kinder- oder gewaltpornografische sowie Aufforderungen zu Straftaten),

6.1.2. jegliche sonst kinder- und jugendgefährdende Inhalte und Darstellungen,

6.1.3. das Vervielfältigen, Verbreiten und öffentliches Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken, wenn der Nutzer nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt,

6.1.4. das Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen zu erkennen sind, ohne dass deren Einwilligung vorliegt,

6.1.5. die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter, ohne dass deren Einverständnis vorliegt,

6.1.6. die Nutzung des Wettbewerbs zur (ausschließlichen) politischen oder religiösen Betätigung.

6.2. Die in der vorgehenden Liste aufgenommenen Beispiele sind nicht abschließend.

6.3. Erlaubt ist die ästhetische Aktfotografie. Ob eine eingereichte Fotografie als ästhetische Aktfotografie zur Teilnahme berechtigt ist oder ob diese als sexuelle oder pornografische Darstellung von der Teilnahme ausgeschlossen wird, entscheidet allein Nikon und das zuständige Redaktionsteam.

7. FREISTELLUNG

7.1. Der Teilnehmer stellt Nikon von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Teilnehmer oder sonstige Dritte gegenüber Nikon wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Teilnehmer eingestellten Fotografien geltend machen.

7.2. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) von Nikon.

7.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, Nikon für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

7.4. Nikon behält sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Dritten vor, den Teilnehmer prozessual am Verfahren im Rahmen der Möglichkeiten der Zivilprozessordnung zu beteiligen.

8. AUSSCHLUSS, UNVORHERGESEHENE UMSTÄNDE

8.1. Nikon behält sich bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen. Bei dem begründeten Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder jedwede unerlaubte oder illegale Nutzung des Wettbewerbs werden die betreffenden Teilnehmer sofort und ohne vorherige Benachrichtigung vom Wettbewerb ausgeschlossen.

8.2. Auch die Manipulation von Kameradaten stellt ausdrücklich einen – auch nachträglichen – Ausschlussgrund dar.

8.3. Nikon behält sich bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, bei dem ein Teilnehmer fälschlicherweise gegenüber Nikon behauptet hat, Urheber der Fotografie gewesen zu sein, um den Gewinn zu erhalten, Schadensersatzansprüche vor.

8.4. Nikon behält sich das Recht vor, falls unvorhergesehene Umstände eintreten, den Wettbewerb ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen; zu den unvorhergesehenen Umständen zählen insbesondere technische Umstände, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit von Nikon liegen, wie Viren im Computersystem, Programmfehler in der verwendeten Hard- oder Software sowie das nicht autorisiertes Eingreifen Dritter (Manipulation). Eine etwaige Änderung, Einstellung oder Suspendierung des Wettbewerbs wird auf der Nikon Facebook-Seite veröffentlicht und gilt ab Veröffentlichung.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND GEWÄHRLEISTUNG VON NIKON

9.1. Nikon haftet unbeschränkt für die durch Nikon, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

9.2. Für sonstige Schäden haftet Nikon nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von Nikon ist ausgeschlossen.

10. SCHLUSSBESTIMMUNG

10.1. Es gilt deutsches Recht; der Gerichtsstand bestimmt sich nach den Regeln der ZPO.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.